Was ist eine SEM?

Was ist eine SEM?

Eine stätdtebauliche Entwicklungsmaßnahme ist laut Wikipedia:

Eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme (SEM) ist eine städtebauliche Neuordnung in fest umgrenzten Entwicklungsgebieten in Städten und Dörfern entsprechend den §§ 165 ff. im Besonderen Städtebaurecht des Baugesetzbuchs (BauGB) in Deutschland. Sie muss im öffentlichen Interesse liegen und für die Entwicklung der Gemeinde von besonderer Bedeutung sein. Dieses Instrument des Städtebaurechts wurde erstmals durch das Städtebauförderungsgesetz vom 27. Juli 1971 in Deutschland eingeführt.

Wie sieht das Verfahren für Marxheim 2 / Römerwiesen aus?


2 Antworten zu „Was ist eine SEM?“

  1. Avatar von Stengel Silvia
    Stengel Silvia

    Hierzu sollte auch nochmal klar gestellt werden, dass eine „Enteignung“ NUR dann möglich ist, wenn sich ein Eigentümer überhaupt nicht bereit erklärt zu verkaufen. Geht es jedoch nur um die Höhe des Preises ist eine SEM mit dem Mittel der Enteignung NICHT möglich.!!!

    Die Entschädigung muss per Gesetz „angemessen“ sein. Was „angemessen“ ist, darüber lässt sich natürlich streiten. In Wiesbaden bot die Stadt im Rahmen einer SEM 13,70€ pro qm.

    Ob dann die Finanzierbarkeit durch die Stadt noch möglich ist, sei dahin gestellt.

    Auch müssen mildere Mittel versucht und ausgeschlossen sein, zudem muss immer eine Abwägung erfolgen, ob der ALLGEMEINWOHLBEDARF gegeben ist.

    Zum Allgemeinwohl gehört aber auch der Erhalt einer REGIONALEN LEBENSMITTELVERSORGUNG, besonders im Hinblick auf zukünftige Generationen!

    Und diese regionale Lebensmittherstellung und Versorgung findet auf den Äckern mit den HÖCHSTEN BODENFUNKTIONSWERTEN statt, die hessenweit ihres Gleichen suchen und hier für immer unwiederbringlich versiegelt werden sollen.

    1. Avatar von YCi
      YCi

      Der Kern der SEM ist nicht die Enteignung als letztes Mittel, sondern der Erwerb aller Grundstücke durch die Gemeinde (§ 166 (3) BauGB). Vereinfacht gesagt: Die Bodenwertsteigerung verbleibt also nicht bei den Eigentümern, sondern wird durch die Gemeinde zur Refinanzierung der SEM genutzt. Abweichende Vereinbarungen zwischen Eigentümern und Gemeinde sind möglich, die Eigentümer müssen dann aber einen Ausgleichsbeitrag (in Höhe der Bodenwertsteigerung) an die Gemeinde entrichten.

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